Ab 01.01.2024 neues Gebäudeenergiegesetz & Bundesförderung für effiziente Gebäude

Ab 01.01.2024 neues Gebäudeenergiegesetz & Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zum Jahreswechsel treten sowohl das Gebäudeenergiegesetz 2024 (kurz GEG 2024), auch als Heizungsgesetz bekannt, in Kraft. Um Verbraucher:innen vor steigenden Energiepreisen zu schützen und den Umstieg auf sichere und kostengünstige erneuerbare Energien zu erleichtern, gelten damit etwas strengere Regeln an Heizungen in Gebäuden.

  • Statt 50 % erneuerbare Energien, müssen nun 65 % zum Einsatz kommen
  • Werden in Bestandsgebäuden Heizungen ausgetauscht, ist diese Anforderung ebenfalls einzuhalten

Gleichzeitig ändert sich die Förderlandschaft. Es kann zusätzlich zum Zuschuss ein Kredit für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen beantragt werden. Für selbstnutzende Eigentümer ergeben sich höhere Zuschüsse von bis zu 70% und unter Umständen Zinsvergünstigungen für die optionalen Kredite.

Wohnungseigentümer sollten in Mehrfamilienhäusern keine Alleingänge wählen, sondern mit der Gemeinschaft der Eigentümer zusammen an einem Strang ziehen.

Damit können optimale Gesamtkonzepte geschaffen und solche Ansichten vermieden werden. Gerne bieten wir Ihnen dafür eine Energie- und Fördermittelberatung an.

Bei den Komplettsanierung bleibt übrigens alles beim Alten.

Über den Autor

Arne zum Felde administrator

Geschäftsführer von Anthill Engineering GmbH und Master of Engineering im Energieeffizienten und Nachhaltigem Bauen mit 5 Jahren Berufserfahrung